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21.12.2019

Neuerungen zum kassenärztlichen Notdienst ab Jan. 2020

Die bisherige Notfallversorgung verändert sich. Ziel der Reform ist, laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die stationären Notfalleinrichtungen zu entlasten und gleichzeitig oft lange Wartezeiten für Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf zu verringern. Dafür soll künftig vorher entschieden werden, ob Patienten in die Notaufnahme kommen müssen oder ob etwa ein zeitnaher Arzttermin ausreicht.

Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen wird ab 02.01.2020 eine Leitstelle tätig, die für jeden Anrufer vor der Weiterleitung zum Bereitschaftsdienst eine gesetzlich vorgeschriebene, standardisierte Ersteinschätzung vornimmt. Die Leitstellen Notdienst-Telefon-Nr. bleibt: 116 117, ohne Vorwahl, und ist rund um die Uhr erreichbar.

Wenn Sie diese Telefon-Nr. anrufen, werden Sie ab Jan. 2020 nicht mehr wie bisher direkt mit der Bereitschaftsdienstpraxis verbunden, sondern mit der neuen Leitstelle. Fachkundiges Personal fragt hier zunächst, systematisiert und mit Software-Unterstützung, Symptome, Krankheitsbilder, Vorerkrankungen, Risikofaktoren, etc. ab. Auf der Basis dieses Ersteinschätzungsverfahrens sollen Patienten, aufgrund ihrer akuten Beschwerden, in die medizinisch gebotene Versorgungsebene vermittelt werden - entweder an eine Vertragsarztpraxis, den Bereitschaftsdienst oder eine Notfallambulanz im Krankenhaus oder, in besonders schweren Fällen, direkt an den Rettungsdienst.

Gern halten wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. Bitte beachten Sie auch Berichte zur Notfallversorgung in den aktuellen Medien.

Ein gutes und gesundes 2020 wünscht
Ihr Praxisteam



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